Ab 2026 bringt die neue Dokumentationspflicht weitreichende Veränderungen für die digitale Barrierefreiheit. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen optimal vorbereiten.
Jetzt handeln, bevor es zu spät wird!
Ab Januar 2026 wird die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) aktiv prüfen, ob Unternehmen ihrer Dokumentationspflicht nachkommen. Im Fokus steht dabei der lückenlose Nachweis aller Maßnahmen, die zur Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), was am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, ergriffen wurden.
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Warum erst ab Januar?
Die Marktüberwachung gemäß BFSG startet erst ab Januar 2026, da die zuständigen Behörden in Deutschland umfassende Vorbereitungen treffen mussten. Dazu gehörte der Aufbau klarer Strukturen, die Entwicklung von Prüfprozessen sowie die Schulung des Kontrollpersonals.
Ziel ist es, Unternehmen ein transparentes und einheitliches Prüfverfahren zu bieten, das bundesweit nachvollziehbare Standards setzt. Wie unter anderem öffentliche Mitteilungen aus Sachsen-Anhalt bestätigen, war die Etablierung einheitlicher Kontrollmechanismen eine zentrale Voraussetzung für den Start der Marktüberwachung.
Was wird geprüft?
Gegenstand der Prüfungen sind digitale Produkte und Dienstleistungen, die Unternehmen öffentlich bereitstellen – insbesondere Websites, Apps und Online-Shops. Die technische Grundlage bildet der Standard WCAG 2.2, der detaillierte Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit definiert. Im Fokus steht nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch die Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Maßnahmen. Unternehmen müssen belegen können, welche Schritte sie zur Barrierefreiheit unternommen haben, inklusive einer stets aktuellen Barrierefreiheitserklärung.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Um die Dokumentationspflicht ab 2026 zu erfüllen, sollten Unternehmen ihre digitalen Angebote frühzeitig einem Accessibility-Audit unterziehen. Im nächsten Schritt ist eine nachvollziehbare Dokumentation aller Maßnahmen zu erstellen, inklusive einer aktuellen Barrierefreiheitserklärung nach gesetzlichen Vorgaben. Diese Erklärung muss öffentlich zugänglich sein und regelmäßig aktualisiert werden.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, konkrete Verbesserungsmaßnahmen unmittelbar umzusetzen und die Fortschritte zu dokumentieren. So können Unternehmen im Prüfungsfall transparent nachweisen, welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie die Barrierefreiheit kontinuierlich verbessert wird.

Mit easyStatement die Dokumentationspflicht erfüllen
Mit easyStatement erstellen und pflegen Unternehmen ihre Barrierefreiheitserklärung schnell, aktuell und mehrsprachig – auf Basis realer Prüfungen. Damit erfüllen Sie die zentrale Dokumentationsanforderung des BFSG zuverlässig und revisionssicher.
Die Erklärung ist jederzeit editierbar, klar strukturiert und technisch korrekt eingebunden – genau so, wie es die Marktüberwachung erwartet.
Was SiteCockpit noch kann: Mit easyMonitoring (automatisierte Audits) und easyVision (Assistenzfunktionen im Frontend) sichern Sie zusätzlich die kontinuierliche Prüfung und direkte Nutzerunterstützung ab – modular, systemunabhängig und ohne Relaunch.