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Ab Januar 2026: Marktüberwachung für Barrierefreiheit startet – Unternehmen müssen jetzt handeln

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Ab Januar 2026: Marktüberwachung für Barrierefreiheit startet – Unternehmen müssen jetzt handeln
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Jetzt ist es offiziell: Die Marktüberwachung zur Einhaltung digitaler Barrierefreiheit beginnt ab Januar 2026. Das betrifft Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen – also auch Ihr Unternehmen, wenn Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten.

Warum haben die Behörden die Webseiten nicht schon ab Juni überprüft?Dokumentation

Obwohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereits am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, wurde die operative Marktüberwachung auf Januar 2026 verschoben. Der Grund liegt in den umfangreichen Vorbereitungen, die Behörden auf Bundes- und Länderebene treffen mussten. Dazu gehörten neben der Koordination zwischen den zuständigen Stellen auch interne Schulungen, die Rekrutierung von Fachpersonal und die Entwicklung klarer Prüfverfahren.

Die Behörden haben Wert darauf gelegt, einen rechtskonformen und einheitlichen Prüfprozess zu etablieren. Ziel war es, Unternehmen und Institutionen eine verbindliche Orientierung zu bieten und sicherzustellen, dass die Kontrollen transparent, nachvollziehbar und gesetzeskonform durchgeführt werden. Erst nach Abschluss dieser Vorbereitungen startet die aktive Überwachung ab Januar 2026.

Rechtliche Grundlagen: EAA, BFSG und die Rolle von WCAG 2.2

Die rechtlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit basieren auf europäischen und nationalen Vorgaben. Der European Accessibility Act (EAA) bildet die Grundlage für das BFSG, das in Deutschland die Umsetzung regelt. Für Unternehmen bedeutet das, dass digitale Produkte und Dienstleistungen – darunter Websites, Online-Shops und mobile Anwendungen – barrierefrei gestaltet und regelmäßig überprüft werden sollen.

Die technische Basis für die Bewertung der Barrierefreiheit liefert der internationale Standard WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines). Diese Vorgaben definieren messbare Kriterien für die Zugänglichkeit, beispielsweise in Bezug auf Kontrastverhältnisse, Tastaturbedienbarkeit und Strukturierung der Inhalte. Die Einhaltung dieser Normen ist essenziell, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und potenzielle Risiken zu minimieren.

Risiken für Unternehmen: Bußgelder und Reputationsverlust vermeiden

Mit dem Start der Marktüberwachung ab Januar 2026 steigt das Risiko für Unternehmen, bei Verstößen gegen die digitalen Barrierefreiheitsanforderungen mit Bußgeldern durch Behörden oder zivilrechtliche Schritte durch Mitbewerber und Verbände konfrontiert zu werden. Die Behörden sind befugt, empfindliche Strafen zu verhängen, wenn Websites und digitale Services nicht den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen.

Neben finanziellen Sanktionen steht auch der Reputationsverlust im Raum: Negative Medienberichterstattung, Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern sowie öffentliche Listen von nicht-konformen Anbietern können direkte Auswirkungen auf das Vertrauen und die Conversion-Raten haben. Unternehmen sind daher gut beraten, frühzeitig Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit einzuleiten und kontinuierlich zu überprüfen.

Einige Features der easyVision App: Farbsättigung, Zeilenabstand und legastheniefreundliche Schrift.

SiteCockpit: Ihre Lösung für die neue Kontrollpraxis

Die Plattform SiteCockpit bietet Unternehmen eine zentrale, modulare Lösung, um den Anforderungen aus EAA, BFSG und WCAG 2.2 effizient zu begegnen. Mit automatisiertem Monitoring (easyMonitoring), dem anpassbaren Accessibility Widget (easyVision) und dem Generator für an gesetzlichen Anforderungen ausgerichtete Barrierefreiheitserklärungen (easyStatement) können Websites, Online-Shops und Portale systemunabhängig überwacht, optimiert und dokumentiert werden.

Die Integration von SiteCockpit ist in wenigen Minuten möglich – ein Relaunch ist nicht erforderlich. Über das zentrale Dashboard erhalten Unternehmen detaillierte Analysen, priorisierte To-dos und Exportmöglichkeiten für Berichte, um sowohl interne Audits als auch externe Kontrollen optimal vorzubereiten. Durch die kontinuierliche Überwachung werden Barrieren frühzeitig erkannt und können gezielt behoben werden, bevor rechtliche Konsequenzen entstehen.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Barrierefreie Website & Gesetz DEDie Vorbereitungszeit bis Januar 2026 gibt Unternehmen die Chance, ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit zu überprüfen und notwendige Anpassungen umzusetzen. Wer frühzeitig mit der Umsetzung beginnt, kann rechtliche Risiken minimieren und Wettbewerbsnachteile vermeiden.

Zudem profitieren Unternehmen von einer verbesserten Nutzererfahrung, höherer Reichweite und gesteigerter Kundenbindung. Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wertvoller Beitrag zur Inklusion und ein klares Zeichen für Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit. Jetzt aktiv zu werden, zahlt sich mehrfach aus – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur digitalen Marktüberwachung ab 2026

Wann beginnt die Marktüberwachung zur Barrierefreiheit?

Die aktive Kontrolle durch die zuständigen Behörden startet im Januar 2026. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das bereits am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.

Warum starten die Kontrollen nicht schon ab Juni 2025?

Die zuständigen Stellen benötigten Vorlaufzeit für den Aufbau operativer Strukturen, die Schulung von Fachpersonal sowie die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Prüfverfahrens. Diese Vorbereitungen wurden bis Ende 2025 abgeschlossen.

Welche digitalen Angebote sind betroffen?

Betroffen sind unter anderem Websites, Online-Shops, Apps und kundennahe digitale Dienste – sofern diese unter die Anforderungskriterien des BFSG fallen, z. B. ab 10 Mitarbeitenden oder 2 Mio. € Jahresumsatz.

 

Welche Anforderungen gelten konkret?

Maßgeblich sind die WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines). Diese definieren technische Anforderungen an z. B. Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Struktur, Formulare und Interaktionen.

 

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten ihre digitalen Angebote umgehend auf Barrierefreiheit prüfen lassen, etwa durch ein technisches Audit. Die Ergebnisse sollten dokumentiert, Maßnahmen eingeleitet und eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.

 

Was droht bei Verstößen?

Behörden können im Rahmen des BFSG Bußgelder verhängen, wenn digitale Angebote nicht barrierefrei sind. Auch Image-Schäden, Beschwerden oder rechtliche Schritte durch Dritte sind denkbar.

 

Wie kann SiteCockpit unterstützen?

SiteCockpit bietet eine modulare Lösung für die digitale Barrierefreiheit:
- easyMonitoring (automatisiertes Audit)
- easyVision (Assistenzfunktionen im Frontend)
- easyStatement (gesetzeskonforme Erklärung)
Ideal zur Vorbereitung auf Kontrollen und zur nachhaltigen Umsetzung.

Ist ein Relaunch notwendig?

Nein. SiteCockpit lässt sich in bestehende Systeme integrieren – per Snippet, API oder Backend-Anbindung. Ein kompletter Relaunch ist nicht erforderlich.

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