In Deutschland leben rund 6,2 Millionen Erwachsene, die nicht ausreichend lesen können, um einen einfachen Zeitungstext zu verstehen. Hinzu kommen Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen, Demenz oder geringen Deutschkenntnissen. Für diese Zielgruppen sind komplizierte Texte eine massive Barriere – auf Behörden-Websites genauso wie im E-Commerce, im Gesundheitswesen oder bei Versicherungen.
Die Lösung sind zwei sprachliche Konzepte, die häufig verwechselt werden: Einfache Sprache und Leichte Sprache. Beide bauen Verständnishürden ab, beide gelten als Mittel der barrierefreien Kommunikation – aber sie folgen unterschiedlichen Regeln, richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und haben unterschiedliche rechtliche Stellung.
Dieser Beitrag klärt, was beide Varianten ausmacht, wo die Unterschiede liegen, welche Gesetze und Normen gelten und welche Variante für welchen Einsatzzweck die richtige ist.
Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte, regelbasierte Form der deutschen Sprache. Sie wurde ursprünglich für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt und folgt einem festen Regelwerk, das vom Netzwerk Leichte Sprache, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie inzwischen der DIN SPEC 33429 dokumentiert ist.
Leichte Sprache ist nicht nur eine Vereinfachung – sie ist ein eigenständiges sprachliches System mit klaren Vorgaben:
Texte in Leichter Sprache werden zudem typografisch klar gestaltet: große Schrift, kurze Zeilen, viel Weißraum, oft begleitende Piktogramme oder Bildsymbole. Jeder Text in Leichter Sprache muss vor der Veröffentlichung von Menschen aus der Zielgruppe geprüft werden – die sogenannte Prüfgruppe ist verbindlicher Bestandteil des Erstellungsprozesses.
Leichte Sprache liegt sprachniveau-technisch etwa auf dem Niveau A1 bis A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Einfache Sprache ist ebenfalls eine vereinfachte Form des Deutschen, jedoch deutlich weniger streng reglementiert als Leichte Sprache. Sie zielt darauf ab, Texte für die breite Bevölkerung verständlich zu machen, ohne sie auf das Maximum zu reduzieren. Einfache Sprache liegt sprachniveau-technisch etwa auf B1-Niveau.
Es gibt für Einfache Sprache kein einheitliches verbindliches Regelwerk wie bei Leichter Sprache. Verschiedene Organisationen, etwa die Klar-Text-Initiative, das Bundesverwaltungsamt oder Sprachforschungsinstitute, haben Empfehlungen veröffentlicht, die sich in den Grundzügen ähneln, im Detail aber abweichen.
Typische Merkmale Einfacher Sprache:
Einfache Sprache verzichtet auf typografische Sonderformen wie Bindestriche in zusammengesetzten Wörtern und kommt ohne verbindliche Prüfung durch eine Zielgruppe aus. Sie ist flexibler einsetzbar, lässt sich schneller produzieren und passt zu vielen redaktionellen Kontexten – von Behörden-Texten über Pressemitteilungen bis hin zu Produktbeschreibungen im E-Commerce.
Die Verwechslung von Einfacher und Leichter Sprache passiert oft, weil beide auf den ersten Blick vereinfachte Texte produzieren. Bei genauerem Hinsehen unterscheiden sie sich aber in fast jedem Punkt:
Die rechtliche Stellung von Einfacher und Leichter Sprache unterscheidet sich erheblich – und ist für viele Unternehmen und Behörden ein blinder Fleck.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Für öffentliche Stellen des Bundes ist Leichte Sprache seit 2018 in § 11 BGG explizit verankert. Träger öffentlicher Gewalt müssen Informationen in Leichter Sprache bereitstellen, wenn dies erforderlich ist, um Menschen mit geistigen Behinderungen oder seelischen Beeinträchtigungen den Zugang zu Verwaltung und Information zu ermöglichen. Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) konkretisiert diese Pflicht: Behörden-Websites müssen Erläuterungen in Leichter Sprache zur Verfügung stellen – mindestens zu Inhalt und Funktion der Website sowie zu Hinweisen auf weitere Informationen in Leichter Sprache.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das BFSG, seit dem 28. Juni 2025 für viele private Unternehmen verpflichtend, fordert weder Leichte noch Einfache Sprache explizit. Es verweist auf die WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA als technischen Standard. Allerdings: Die WCAG-Anforderung 3.1.5 (Leseniveau) auf AAA-Stufe verlangt eine ergänzende einfachere Version, wenn ein Text ein höheres Niveau als die Unterstufe erfordert. AAA ist gesetzlich nicht zwingend, wird aber von der EU für Behörden-Inhalte teilweise gefordert.
UN-Behindertenrechtskonvention: Auf völkerrechtlicher Ebene fordert die UN-BRK in Artikel 9 und 21 den Zugang zu Informationen in zugänglicher Form. Leichte Sprache wird als ein Mittel zur Umsetzung dieses Rechts verstanden.
DIN SPEC 33429: Seit 2024 existiert mit der DIN SPEC 33429 eine technische Spezifikation für Leichte Sprache. Sie ist keine bindende Norm, aber ein wichtiger Referenzrahmen für die Qualitätssicherung.
Praxis-Konsequenz: Öffentliche Stellen sind klar in der Pflicht, Leichte Sprache anzubieten. Private Unternehmen unter BFSG müssen Leichte Sprache nicht zwingend anbieten – wer aber Inhalte für eine breite Zielgruppe zugänglich machen will, sollte mindestens Einfache Sprache einsetzen, vor allem in Bereichen wie AGB, Datenschutzerklärungen, Produktbeschreibungen oder Hilfeseiten. Bei drohenden Abmahnungen nach BFSG ist verständliche Sprache ein wichtiges Argument für die Konformität.
Der Unterschied wird am konkreten Beispiel besonders deutlich. Drei typische Sätze und ihre Übersetzungen.
Originalsatz (Standard):
"Sofern Sie innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten möchten, senden Sie uns Ihre Widerrufserklärung in Textform zu."
Einfache Sprache (B1):
"Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Schicken Sie uns dafür eine Nachricht per E-Mail oder Brief."
Leichte Sprache (A1/A2):
"Sie können die Ware zurück-geben. Sie haben dafür 14 Tage Zeit. Schreiben Sie uns dazu eine Nachricht. Eine E-Mail reicht."
Ein zweites Beispiel aus dem Behörden-Kontext:
Original: "Zur Beantragung von Wohngeld ist die Vorlage geeigneter Nachweise über das gesamte Haushaltseinkommen erforderlich."
Einfach: "Wenn Sie Wohngeld beantragen wollen, müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen. Das gilt für alle Personen, die mit Ihnen zusammenwohnen."
Leicht: "Sie wollen Wohn-Geld bekommen? Dann müssen Sie Ihr Einkommen zeigen. Das gilt auch für die anderen Personen. Die anderen Personen wohnen bei Ihnen."
Die Beispiele zeigen: Einfache Sprache bleibt erkennbar fließender Text, Leichte Sprache ist deutlich gegliederter und reduzierter.
Die Wahl zwischen Einfacher und Leichter Sprache hängt von drei Faktoren ab: Zielgruppe, gesetzliche Anforderung und Ressourcen.
Wählen Sie Leichte Sprache, wenn:
Wählen Sie Einfache Sprache, wenn:
Kombinieren Sie beide, wenn Sie eine vielseitige Zielgruppe haben. In der Praxis bewährt sich oft ein dreistufiger Ansatz:
Behörden-Websites des Bundes machen das vor und kennzeichnen die jeweiligen Versionen mit klaren Schaltflächen oder Reitern.
In der Praxis treten bei beiden Varianten typische Fehler auf, die den Nutzen für die Zielgruppe schmälern oder ganz aufheben.
Bei Leichter Sprache:
Bei Einfacher Sprache:
Bei beiden Varianten: Texte werden einmalig erstellt und nicht aktualisiert, wenn sich Originalinhalte ändern. Das führt zu inkonsistenten Informationen. Die Verlinkung zwischen Standardtext und vereinfachter Version fehlt oder ist nicht intuitiv. Es gibt keine zuständige Redaktion, die die Qualität dauerhaft sichert.
SiteCockpit prüft im Rahmen der Accessibility-Analyse, ob auf einer Website Inhalte in Leichter oder Einfacher Sprache angeboten werden und wie sie strukturell eingebunden sind. Das Modul easyMonitoring erkennt fehlende Sprachauszeichnungen, prüft die Auffindbarkeit der vereinfachten Versionen und dokumentiert die WCAG-Anforderungen rund um das Leseniveau (Kriterium 3.1.5).
Mit easyTranslate lassen sich zudem Übersetzungen in andere Sprachen automatisiert generieren – ein wichtiger Baustein für mehrsprachige Zielgruppen, die ergänzend zu vereinfachter Sprache angesprochen werden sollen. Die rechtliche Dokumentation der Sprachangebote erfolgt automatisch in der Barrierefreiheitserklärung über easyStatement.
Wichtig: SiteCockpit ersetzt nicht die redaktionelle Übersetzung in Leichte oder Einfache Sprache – das ist und bleibt eine sprachlich-fachliche Aufgabe, die bei Leichter Sprache zwingend mit einer Prüfgruppe erfolgen muss. Aber SiteCockpit stellt sicher, dass die technische Umsetzung WCAG-konform ist und die vereinfachten Inhalte für die Zielgruppe auffindbar bleiben.
Die Frage "Einfache oder Leichte Sprache?" lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von Zielgruppe, Rechtspflicht und Ressourcen ab. Wer eine klare Antwort braucht, kann sich an drei Leitlinien halten:
Die wichtigste Erkenntnis: Einfache und Leichte Sprache sind keine Konkurrenten, sondern komplementäre Werkzeuge. Wer den Unterschied versteht, setzt sie gezielt ein – und macht digitale Inhalte tatsächlich für alle zugänglich.