Jetzt ist es offiziell: Die Marktüberwachung zur Einhaltung digitaler Barrierefreiheit beginnt ab Januar 2026. Das betrifft Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen – also auch Ihr Unternehmen, wenn Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
Obwohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereits am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, wurde die operative Marktüberwachung auf Januar 2026 verschoben. Der Grund liegt in den umfangreichen Vorbereitungen, die Behörden auf Bundes- und Länderebene treffen mussten. Dazu gehörten neben der Koordination zwischen den zuständigen Stellen auch interne Schulungen, die Rekrutierung von Fachpersonal und die Entwicklung klarer Prüfverfahren.
Die Behörden haben Wert darauf gelegt, einen rechtskonformen und einheitlichen Prüfprozess zu etablieren. Ziel war es, Unternehmen und Institutionen eine verbindliche Orientierung zu bieten und sicherzustellen, dass die Kontrollen transparent, nachvollziehbar und gesetzeskonform durchgeführt werden. Erst nach Abschluss dieser Vorbereitungen startet die aktive Überwachung ab Januar 2026.
Die rechtlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit basieren auf europäischen und nationalen Vorgaben. Der European Accessibility Act (EAA) bildet die Grundlage für das BFSG, das in Deutschland die Umsetzung regelt. Für Unternehmen bedeutet das, dass digitale Produkte und Dienstleistungen – darunter Websites, Online-Shops und mobile Anwendungen – barrierefrei gestaltet und regelmäßig überprüft werden sollen.
Die technische Basis für die Bewertung der Barrierefreiheit liefert der internationale Standard WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines). Diese Vorgaben definieren messbare Kriterien für die Zugänglichkeit, beispielsweise in Bezug auf Kontrastverhältnisse, Tastaturbedienbarkeit und Strukturierung der Inhalte. Die Einhaltung dieser Normen ist essenziell, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und potenzielle Risiken zu minimieren.
Mit dem Start der Marktüberwachung ab Januar 2026 steigt das Risiko für Unternehmen, bei Verstößen gegen die digitalen Barrierefreiheitsanforderungen mit Bußgeldern durch Behörden oder zivilrechtliche Schritte durch Mitbewerber und Verbände konfrontiert zu werden. Die Behörden sind befugt, empfindliche Strafen zu verhängen, wenn Websites und digitale Services nicht den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen.
Neben finanziellen Sanktionen steht auch der Reputationsverlust im Raum: Negative Medienberichterstattung, Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern sowie öffentliche Listen von nicht-konformen Anbietern können direkte Auswirkungen auf das Vertrauen und die Conversion-Raten haben. Unternehmen sind daher gut beraten, frühzeitig Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit einzuleiten und kontinuierlich zu überprüfen.
Die Plattform SiteCockpit bietet Unternehmen eine zentrale, modulare Lösung, um den Anforderungen aus EAA, BFSG und WCAG 2.2 effizient zu begegnen. Mit automatisiertem Monitoring (easyMonitoring), dem anpassbaren Accessibility Widget (easyVision) und dem Generator für an gesetzlichen Anforderungen ausgerichtete Barrierefreiheitserklärungen (easyStatement) können Websites, Online-Shops und Portale systemunabhängig überwacht, optimiert und dokumentiert werden.
Die Integration von SiteCockpit ist in wenigen Minuten möglich – ein Relaunch ist nicht erforderlich. Über das zentrale Dashboard erhalten Unternehmen detaillierte Analysen, priorisierte To-dos und Exportmöglichkeiten für Berichte, um sowohl interne Audits als auch externe Kontrollen optimal vorzubereiten. Durch die kontinuierliche Überwachung werden Barrieren frühzeitig erkannt und können gezielt behoben werden, bevor rechtliche Konsequenzen entstehen.
Zudem profitieren Unternehmen von einer verbesserten Nutzererfahrung, höherer Reichweite und gesteigerter Kundenbindung. Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wertvoller Beitrag zur Inklusion und ein klares Zeichen für Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit. Jetzt aktiv zu werden, zahlt sich mehrfach aus – rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich.